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Bestrafung ja oder nein?
Bei einem Verbrechen verlangt die Justiz, und auch die Gesellschaft, nach Bestrafung. Was aber kann einen Menschen zum Täter machen? Das müssen wir uns ja zuerst fragen. Unzählige Forschungsstudien beweisen, daß eine zelluläre Schädigung von Gehirnarealen oder eine Disbalance in der Biochemie vorliegen kann. Gehirnschädigungen werden bei uns bei der juristischen Wahrheitsfindung nur in seltensten Fällen berücksichtigt. Aber keiner fragt danach, ob der Täter der Situation auch gesundheitlich gewachsen war. Ein Mensch unserer Gesellschaft, der geistig, seelisch und körperlich ganz gesund ist, begeht keine Straftat, weil sein Gewissen und Intelligenz das nicht zulassen. Zu berücksichtigen ist hierbei aber auch die innere Reife, die Bewußtseinsreife. Denn selbst ein hochintelligenter Mensch kann zum Verbrecher werden. In Kalifornien gab es vor vielen Jahren mal einen Schwerverbrecher mit einem IQ von etwa 140, da war natürlich das Gehirn schon geschädigt. Was beeinflußt das Werden eines Täters?
Entscheidend ist die Bewußtseinsreife, aber diese kann durch Gehirndefekte, seel. Störungen und biochemische Disbalancen beeinträchtigt werden. Aber ein Mensch mit niedriger Bildung kann sehr wohl eine hohe Bewußtseinsreife haben. Eine gute Bewußtseinsreife ist u.a. gekennzeichnet durch: Achtung der Mitmenschen und Kreaturen, Toleranz, Tiefgründigkeit, Tugendhaftigkeit, Selbstdisziplin, ganzheitlichem Denken und Handeln, Hilfsbereitschaft, Ehrlichkeit, Geradlinigkeit, edleren Charakter usw. Die Seele kann die Biochemie positiv und negativ verändern. Dabei spielen die geistige Haltung und elementare
Kenntnisse der Seele mit eine Rolle, und wiederum auch die Bewußtseinsreife.
Auch Gehirndefekte, Krankheiten,
Drucksituationen und Milieu können die Seele negativ beeinflussen, und somit
die Balance der Biochemie schädigen. Und nicht unwichtig ist hierbei noch die Ernährung! Die Ernährungsfehler mit
psychologischen Negativ-Effekten scheinen eine Volkskrankheit zu werden. Das
ist eine Gefahr für Menschen die unter den Punkten 1 bis 8 zugeordnet werden
können. Ursachenfindung Wenn wir die Ursachen für eine Tat ermitteln wollen, können wir uns nicht mit dem bewiesenen Fehlverhalten des Täters begnügen. Wir müssen hinterfragen, was die Ursache ist, die den Menschen zum Täter machte. Wir müssen dabei daran denken, daß hier eine gesundheitliche Störung vorliegt (geistig, seelisch, körperlich; temporär oder andauernd), sonst käme es ja nicht zur Tat (Grafik 1 Ebene 2), siehe auch oben unter Punkt 1 bis 6. Aber was ist die Ursache dieser gesundheitlichen Störung (Ebene 3)? Und wer oder was verursachte diese Störung (Ebene 4)? Und so geht es weiter. Natürlich gibt es für den einzelnen Fall noch lebende Mitverursacher, diese aber waren selbst gesundheitlich gestört, und sie haben selbst wieder Mitverursacher. Wenn man das, rein theoretisch, praktisch ist es ja nicht möglich, so weiter führt, kommt man irgendwann bei früheren Generationen an. Die eigentlichen Verantwortlichen können somit gar nicht ausfindig gemacht werden. Hier muß man sich fragen: Ist ein Schuld- und Strafdenken denn überhaupt angebracht? Ist dieses Denken nicht gar ganz verkehrt, antiquiert? Die Welt besteht aus Täter-Opfer-Täter-Gesellschaften, seit Urzeiten.Bei jugendlichen Tätern begibt sich der Richter schon mal auf Ebene 2, und fragt nach dem familiären Mileu, das ist schon ein Fortschritt. Bei jugendlichen Wiederholungstätern müßte der Richter aber endlich den gesundheitlichen Status anschauen, da hier die Punkte 2, 3 und 6 von Bedeutung sind.
Diese Gedankengänge sollten ja nicht nur im Bereich der Strafjustiz sondern auch im Bereich der Zivilprozessordnung Eingang finden. Habgier ist z.B.
eine pandemische Krankheit geworden, eine Geisteskrankheit, die aufgrund der pandemischen Ausbreitung nicht als solche bezeichnet wird, sonst könnten ja noch angesehene Leute in den Verdacht geraten . . . Das hat sehr folgenreiche Auswirkungen, besonders auf Nicht-Wohlhabende. Aber nur die großen Vorkommnisse werden juristisch relevant. Absoluten Vorrang muß das Helfen, nicht das Bestrafen haben. Helfen, von den zuständigen gesundheitlichen Störungen wegzukommen. Dazu müssen die nötigen Mechanismen geschaffen werden. Was präventiv getan werden kann, ist, die Punkte 1 bis 8 nachhaltig ins Positive zu kehren. Was geschieht mit Menschen die ein Verbrechen oder wiederholt die Mitmenschen schädigende Verhaltensfehler begehen? Sie müssen in geeigneten medizinischen Rehabilitationseinrichtungen
gesund gemacht werden. Bei einer nachhaltigen Gehirnschädigung ist eine
Gesundung nicht immer möglich. In diesem Falle ist Aufklärung und permanente,
helfende Betreuung notwendig, wie dies z. B. bei Behinderten oder Schwerbehinderten geschieht. Schritt für Schritt könnten solche Reha-Einrichtungen geschaffen werden, so daß immer weniger bestraft aber immer mehr zu solcher Reha ’verurteilt’ werden. Die eingesparten Gefängniskosten Kosten sollen für Reha-Maßnahmen verwendet werden. Fiction? Nein, der Weg ist gangbar. Zugegeben, er ist vorerst unbequemer als das bisherige Verurteilungsverfahren (Ebene 1), aber es wäre ein gewaltiger politischer, gesellschaftlicher und auch kultureller Fortschritt hin zum Besseren, mit nachhaltiger Sicherheit für die Bevölkerung. Partnerschaft und
Mitmenschen Partnern und andere Mitmenschen sollte bewußt gemacht werden, daß Menschen mit Fehlverhalten eine gesundheitliche Störung haben, und daß mit solchen toleranter umgegangen werden muß, statt sie durch Verurteilung weiter zu schädigen, das stört die Biochemie noch mehr. Aber es kommt hierbei auf die Gesprächskultur an. Der Verurteiler muß wissen, daß der andere in Wirklichkeit Hilfe braucht. Wir sind nicht Körper sondern Seele, der Körper ist für uns nur ein Werkzeug für diese Art Welt. Alle Menschenseelen sind Geschwister, Schwestern. Darum müssen wir einander helfen, zusammenhalten, die Seele des anderen lieben. Nicht wie sich selbst, denn manche lieben sich nicht; nein, sondern mit starker Herzensliebe, mit edler Geschwisterliebe.
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