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Buch-Quelle: Justiz in
Alter Zeit, Band VI c der Schriftenreihe des Mittelalterlichen Kriminalmuseums Rothenburg
ob der Tauber,
Burggasse 3, D-8803 Rothenburg o. d. T., Tel. : 09861/5359.
Frühes Mittelalter – Germanen
(jene mit dem Wurfspieß Ger, Ger-Mannen):
Beging ein Sippenangehöriger eine Untat gegen
die eigene Sippe, so kam man oft gar zum Schluß, daß dieser nicht zur Sippe
gehören konnte, und darum vertrieben oder vernichtet werden mußte. Darum
wurden manche Tote auf sehr unwürdige Weise begraben. Z.B. in Hockestellung,
mit dem Kopf nach unten, mit Pfählen durchbohrt und im Moor versenkt.
Bei sippenübergreifenden
Untaten wurde der Täter erschlagen, erstochen, erhängt oder im Moor
versenkt. Kultstättenschänder blühte der Tod durch Steinigung oder der
Sturz vom Felsen. Oft wurden Mörder gerädert, Mörderinnen ertränkt,
seltener gehängt oder verbrannt. Als Strafverschärfung nutzte man das
Schleifen des Täters zur Richtstätte, zwicken mit glühender Zange oder ambutieren der rechten Hand u.a. Der Tod
durch das Schwert war ein Gnadentod.
Die älteste Gesetzesaufzeichnung wird mit etwa 507 – 511 datiert,
die Lex Salica.
Der Täter galt, nach der Christianisierung, als vom Teufel besessen.
Der Mensch als Spielball zwischen Gott und Teufel.
Bis in das 14. Jh. verweigerten Geistliche den zum Tode Verurteilten
die Beichtabnahme und das Sterbesakrament. Kirchliche Begräbnisse gab es nur
für 'ehrliche' Missetäter wie
den Totschlägern, die anderen verrotteten am Galgen oder Rad, wurden verbrannt
oder auf der Richtstätte verscharrt.
Als mehr oder weniger vogelfrei galten: Unfreie, Bettler,
Tagelöhner, Dienstboten, Gaukler, Herumtreiber und Zigeuner; die dem Lande schädlichen Leute ohne festen
Wohnsitz. Erst der humanistische Geist des 16. Jh. verbesserte diese
Situation.
Skurille Gottesurteile
als Rechtsfindung widerspiegelten sich in folgenden ‚Proben’:
Glühendes Eisen in die Hand nehmen, barfuß über glühende Holzstöße
gehen, mit einem Wachshemd zwischen zwei brennenden Holzstößen hindurchgehen.
Heilten die Wunden schnell, so hielt man den Menschen für unschuldig,
ansonsten wurde er qualvoll zu Tode gebracht, schuldig oder unschuldig.
Bei der Wasserprobe wurde der gefesselte Verdächtige in den kalten
Fluß geworfen, versank er, so war er unschuldig (?).
Totschlag bei begründeter Notwehr wurde nicht bestraft. Gefängnisstrafen
gab es auch hier schon, und sind bis heute erhalten geblieben.
Die Strafe für Kindesmord (Töten nach Geburt wegen
mißlungener Abtreibung) war normalerweise Ertränken, lebendig begraben oder
aufgepfählt werden. Später kam die Enthauptung hinzu.
Bei der Brandstiftung verlangte der Sachsenspiegel z.B. die
Todesstrafe durch Enthaupten, das ‚Rad’ oder verbrennen, erdrosseln oder
hängen.
Bei kleinem Diebstahl konnten schon mal die Ohren
abgeschnitten werden, der Täter verprügelt, der Daumen entfernt, ein
Zeichen eingebrannt oder auch mal an den Pranger gestellt oder des Landes
verwiesen werden. Bei großem Diebstahl kam es zum Handabhacken, zum Erdrosseln oder Enthaupten.
Frauen wurden ertränkt, lebendig begraben, selten gehängt.
Raub. Räuber wurden
gehängt oder enthauptet.
Von
Missetaten, Recht und Strafe in alter Zeit, Christel Scheja,
autorenforum.de
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Sexualverbrechen:
Vergewaltigung wurde nur
bei erwiesener und frischer Tat bestraft. Die Strafen konnten sein: Der
Pranger, die Rute und Landesverweis.
Unzucht mit Tieren,
Homosexualität, Kinderschändung: Die Strafen in germanischer Zeit: Versenken
im Moor, in der christlichen: Feuertod, Enthauptung oder Pranger, Prügel,
Landesverweis.
Blutschande, ab 15. Jh. Die
Strafen: Galgen, Schwert, ertränken oder verbrennen.
Bigamie, war bis ins 13.
Jh. nur ein kirchlicher Rechtsverstoß und wurde meistens nur mit Geldbußen
oder Ehrenstrafen geahndet.
Ehebruch, bei den
Germanen für den Mann erlaubt. Die Frau hingegen durfte getötet oder vertrieben
werden, sein Rivale konnte von ihm erschlagen oder dem Gericht übergeben
werden.
Dank der Kirche, konnten seit dem 14. Jh. auch die Frauen in
Eheangelegenheiten klagen. Mancher Ehebrecher wurde so enthauptet, verbrannt oder an den Pranger
gestellt, der Ruf geschädigt, mit der Rute bestraft oder des Landes
verwiesen.
Die Hexenprozesse mit ihren Folgen dürften ja bekannt genug sein.
Die Franken kannten bei Staatsverbrechen als Strafen nicht nur das
Erhängen, Ertränken, Enthaupten, Verbrennen und Rädern sondern auch das in
4 Teile teilen. Auch die Steuerflucht war ein Staatsverbrechen, dabei
konnte es bis zur Todesstrafe kommen.
Das Enthaupten galt als Gnadenbeweis, strafen ohne langes
Leiden durch Quälen. Beim Erhängen am Galgen, blieb der Körper
solange am Galgen, bis er abfiel, wahr also sehr ehrlos.
Neben der Eisernen Jungfrau u.a., war das Rädern eines der
verbrecherischsten, barbarischsten Strafen. Nur Männer wurden so bestraft.
Der Mann wurde mit ausgestreckten Armen und Beinen auf der Erde
festgebunden. Dann wurden ihm mit einem Wagenrad nach und nach sämtliche
Knochen gebrochen, am Ende des Leidens dann noch das Rückgrat.
Frauen (auch Männer) konnten auch in einen Sack gesteckt und
dann in einen Fluß oder Weiler geworfen werden, war das Wasser nicht tief
genug, wurden sie hinuntergedrückt.
Auch das Sieden (in Wasser, Öl, Wein) des lebenden Körpers
als Strafe kam vor.
Es gab natürlich auch lebenslängliches Gefängnis, Gefängnisse
die wohl mehr nasse, ungeheizte Rattenlöcher waren und die Gesundheit
erheblich schädigen konnten, bis hin zum Tode. Erst so im 16. und 17 Jh.
wurden die Insassen zum Arbeiten gezwungen, was auch Vorteile brachte.
Verstümmelungs-Strafen:
Das Ausstechen der Augen gehörte wohl ebenfalls zu den
barbarischsten Strafen. Was es
noch gab? Zunge, Ohr und Finger abschneiden oder Handabschlagen
und das Brandmarken, Einbrennen von Zeichen in die Haut.
Haare kurzgeschoren. Unzüchtige,
Ehebrecherinnen und Mütter unehelicher Kinder mußten kurzgeschorene Haare
tragen.
Juden mußten einen spitzen Hut oder gelben Fleck tragen.
Ließ ein Mann sich von seiner Frau schlagen, durfte man sein Dach
abdecken.
Schweinische Männer durften
zur Strafe auch mal mit einer Schweinskopf-Maske durch den Ort marschieren.
Unkeusche Liebespaare
durften einen Schubkarre schieben oder einen Strohzopf tragen
Und, wer weiß, wie viele durch Scheinbeschuldigungen ihres Zuhauses
und Vermögens beraubt, und dann gar noch des Landes verwiesen wurden.
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