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Rechte - Gesetze - Strafen
in alter, barbarischer Zeit

 

 Buch-Quelle: Justiz in Alter Zeit, Band VI c der Schriftenreihe des Mittelalterlichen Kriminalmuseums Rothenburg ob der Tauber,

Burggasse 3, D-8803 Rothenburg o. d. T., Tel. : 09861/5359.

 

Frühes MittelalterGermanen (jene mit dem Wurfspieß Ger, Ger-Mannen):

Beging ein Sippenangehöriger eine Untat gegen die eigene Sippe, so kam man oft gar zum Schluß, daß dieser nicht zur Sippe gehören konnte, und darum vertrieben oder vernichtet werden mußte. Darum wurden manche Tote auf sehr unwürdige Weise begraben. Z.B. in Hockestellung, mit dem Kopf nach unten, mit Pfählen durchbohrt und im Moor versenkt.

Bei sippenübergreifenden Untaten wurde der Täter erschlagen, erstochen, erhängt oder im Moor versenkt. Kultstättenschänder blühte der Tod durch Steinigung oder der Sturz vom Felsen. Oft wurden Mörder gerädert, Mörderinnen ertränkt, seltener gehängt oder verbrannt. Als Strafverschärfung nutzte man das Schleifen des Täters zur Richtstätte, zwicken mit glühender Zange oder ambutieren der rechten Hand u.a. Der Tod durch das Schwert war ein Gnadentod.

Die älteste Gesetzesaufzeichnung wird mit etwa 507 – 511 datiert, die Lex Salica.

Der Täter galt, nach der Christianisierung, als vom Teufel besessen. Der Mensch als Spielball zwischen Gott und Teufel.

Bis in das 14. Jh. verweigerten Geistliche den zum Tode Verurteilten die Beichtabnahme und das Sterbesakrament. Kirchliche Begräbnisse gab es nur für  'ehrliche' Missetäter wie den Totschlägern, die anderen verrotteten am Galgen oder Rad, wurden verbrannt oder auf der Richtstätte verscharrt.

 

Als mehr oder weniger vogelfrei galten: Unfreie, Bettler, Tagelöhner, Dienstboten, Gaukler, Herumtreiber und Zigeuner; die dem Lande  schädlichen Leute ohne festen Wohnsitz. Erst der humanistische Geist des 16. Jh. verbesserte diese Situation.

 

Skurille Gottesurteile als Rechtsfindung widerspiegelten sich in folgenden ‚Proben’:

Glühendes Eisen in die Hand nehmen, barfuß über glühende Holzstöße gehen, mit einem Wachshemd zwischen zwei brennenden Holzstößen hindurchgehen. Heilten die Wunden schnell, so hielt man den Menschen für unschuldig, ansonsten wurde er qualvoll zu Tode gebracht, schuldig oder unschuldig.

Bei der Wasserprobe wurde der gefesselte Verdächtige in den kalten Fluß geworfen, versank er, so war er unschuldig (?).

Totschlag bei begründeter Notwehr wurde nicht bestraft. Gefängnisstrafen gab es auch hier schon, und sind bis heute erhalten geblieben.

 

Die Strafe für Kindesmord (Töten nach Geburt wegen mißlungener Abtreibung) war normalerweise Ertränken, lebendig begraben oder aufgepfählt werden. Später kam die Enthauptung hinzu.

 

Bei der Brandstiftung verlangte der Sachsenspiegel z.B. die Todesstrafe durch Enthaupten, das ‚Rad’ oder verbrennen, erdrosseln oder hängen.

 

Bei kleinem Diebstahl konnten schon mal die Ohren abgeschnitten werden, der Täter verprügelt, der Daumen entfernt, ein Zeichen eingebrannt oder auch mal an den Pranger gestellt oder des Landes verwiesen werden. Bei großem Diebstahl kam es zum Handabhacken,  zum Erdrosseln oder Enthaupten. Frauen wurden ertränkt, lebendig begraben, selten gehängt.

Raub. Räuber wurden gehängt oder enthauptet.

 

Von Missetaten, Recht und Strafe in alter Zeit, Christel Scheja,

autorenforum.de

Sexualverbrechen:

Vergewaltigung wurde nur bei erwiesener und frischer Tat bestraft. Die Strafen konnten sein: Der Pranger, die Rute und Landesverweis.

Unzucht mit Tieren, Homosexualität, Kinderschändung: Die Strafen in germanischer Zeit: Versenken im Moor, in der christlichen: Feuertod, Enthauptung oder Pranger, Prügel, Landesverweis.

Blutschande, ab 15. Jh. Die Strafen: Galgen, Schwert, ertränken oder verbrennen.

Bigamie, war bis ins 13. Jh. nur ein kirchlicher Rechtsverstoß und wurde meistens nur mit Geldbußen oder Ehrenstrafen geahndet.

Ehebruch, bei den Germanen für den Mann erlaubt. Die Frau hingegen durfte getötet oder vertrieben werden, sein Rivale konnte von ihm erschlagen oder dem Gericht übergeben werden.

Dank der Kirche, konnten seit dem 14. Jh. auch die Frauen in Eheangelegenheiten klagen. Mancher Ehebrecher wurde so enthauptet,  verbrannt oder an den Pranger gestellt, der Ruf geschädigt, mit der Rute bestraft oder des Landes verwiesen.

 

Die Hexenprozesse mit ihren Folgen dürften ja bekannt genug sein.

 

Die Franken kannten bei Staatsverbrechen als Strafen nicht nur das Erhängen, Ertränken, Enthaupten, Verbrennen und Rädern sondern auch das in 4 Teile teilen. Auch die Steuerflucht war ein Staatsverbrechen, dabei konnte es bis zur Todesstrafe kommen.

 

Das Enthaupten galt als Gnadenbeweis, strafen ohne langes Leiden durch Quälen. Beim Erhängen am Galgen, blieb der Körper solange am Galgen, bis er abfiel, wahr also sehr ehrlos.

 

Neben der Eisernen Jungfrau u.a., war das Rädern eines der verbrecherischsten, barbarischsten Strafen. Nur Männer wurden so bestraft. Der Mann wurde mit ausgestreckten Armen und Beinen auf der Erde festgebunden. Dann wurden ihm mit einem Wagenrad nach und nach sämtliche Knochen gebrochen, am Ende des Leidens dann noch das Rückgrat.

Frauen (auch Männer) konnten auch in einen Sack gesteckt und dann in einen Fluß oder Weiler geworfen werden, war das Wasser nicht tief genug, wurden sie hinuntergedrückt.

Auch das Sieden (in Wasser, Öl, Wein) des lebenden Körpers als Strafe  kam vor.

Es gab natürlich auch lebenslängliches Gefängnis, Gefängnisse die wohl mehr nasse, ungeheizte Rattenlöcher waren und die Gesundheit erheblich schädigen konnten, bis hin zum Tode. Erst so im 16. und 17 Jh. wurden die Insassen zum Arbeiten gezwungen, was auch Vorteile brachte.

 

 Verstümmelungs-Strafen:

Das Ausstechen der Augen gehörte wohl ebenfalls zu den barbarischsten Strafen.  Was es noch gab? Zunge, Ohr und Finger abschneiden oder Handabschlagen und das Brandmarken, Einbrennen von Zeichen in die Haut.

Haare kurzgeschoren. Unzüchtige, Ehebrecherinnen und Mütter unehelicher Kinder mußten kurzgeschorene Haare tragen.

Juden mußten einen spitzen Hut oder gelben Fleck tragen.

 

Ließ ein Mann sich von seiner Frau schlagen, durfte man sein Dach abdecken.

Schweinische Männer durften zur Strafe auch mal mit einer Schweinskopf-Maske durch den Ort marschieren.

Unkeusche Liebespaare durften einen Schubkarre schieben oder einen Strohzopf tragen

 

Und, wer weiß, wie viele durch Scheinbeschuldigungen ihres Zuhauses und Vermögens beraubt, und dann gar noch des Landes verwiesen wurden.

 

 

 

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